Urteil des AG Straubing vom 29.10.2007 zum sofortigen Ersatz der fiktiven Reparaturkosten bei weiterer Nutzung des in Eigenregie reparierten Fahrzeuges ohne Nachweis einer vollständigen bzw. fachgerechten Reparatur

Liegen die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert, ist der entsprechende Erstattungsanspruch sofort fällig, dies auch dann, wenn eine Eigenreparatur und weitere Nutzung vorliegt aber nicht nachgewiesen ist, dass sie fachgerecht und vollständig durchgeführt wurde. Aus den Gründen: ….Hinsichtlich der Kostenentscheidung ist auszuführen, dass der vom Kläger geltend gemachte Zahlungsanspruch bereits bei Klageerhebung fällig war und nicht, … Urteil des AG Straubing vom 29.10.2007 zum sofortigen Ersatz der fiktiven Reparaturkosten bei weiterer Nutzung des in Eigenregie reparierten Fahrzeuges ohne Nachweis einer vollständigen bzw. fachgerechten Reparatur weiterlesen